Wissenschaftsfond
Die NEUE GRUPPE – Wissenschaftliche
Vereinigung von Zahnärzten –
richtet einen Wissenschaftsfonds ein.
Aufgabe dieses Fonds ist es,
wissenschaftliche Vorhaben im Bereich der gesamten Zahnheilkunde
und benachbarter Disziplinen mit Bezug zur Zahnheilkunde (Initialförderung
von Forschungsprojekten [Anschubfinanzierung], Forschungsaufenthalte
im Ausland, Kongressreisen zur Präsentation deutscher Forschungsergebnisse
im Ausland etc.) finanziell zu unterstützen.
Die Förderung erfolgt gemäß den von der NEUEN
GRUPPE hierzu erlassenen Richtlinien. Förderer als Einzelpersonen
oder Organisationen können Spenden in diesen Fonds einbringen.
Kuratorium für den Wissenschaftsfond
Für die Überprüfung der Anträge auf Vergabe
von Mitteln aus dem Wissenschaftsfond wurde ein Kuratorium eingerichtet,
welches dem Vorstand der NEUEN GRUPPE
seine Empfehlungen zuleitet. Der Vorstand beschließt anschließend
über die Mittelvergabe.
Das Kuratorium für den Wissenschaftsfonds besteht aus 3 Mitgliedern
der NEUEN GRUPPE, die vom
Vorstand der NEUEN GRUPPE
vorgeschlagen und vom Plenum der Mitgliederversammlung für
4 Jahre gewählt werden. Einmalige Wiederwahl ist möglich.
Unter den Kuratoriumsmitgliedern soll sich ein Vorstandsmitglied
befinden; eines der Kuratoriumsmitglieder soll niedergelassener
Zahnarzt sein.
Vergaberichtlinien und Antragsformular können beim Vorsitzenden
derNEUEN GRUPPE, angefordert
oder über die Homepage der NEUEN
GRUPPE heruntergeladen werden.
Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln
aus dem Wissenschaftsfond der NEUEN
GRUPPE
1. Aufgabe des von der NEUEN GRUPPE
eingerichteten Wissenschaftsfonds ist es, wissenschaftliche Vorhaben
im Sinne einer Initialförderung von Forschungsprojekten [Anschubfinanzierung]
finanziell zu unterstützen. Grundsätzlich werden nur Wissenschaftler(-innen)
gefördert, die nicht als Direktor(in)/Leiter(in) einer Poliklinik/Abteilung
tätig sind.
2. Unterstützt werden können nur Arbeiten aus dem Bereich
der gesamten Zahnheilkunde und assoziierter Fachgebiete, auch solche,
die der Gewinnung wissenschaftlicher Grundlagen für die Arbeit
in der Fortbildung dienen.
3. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung.
4. Die Chancengleichheit zwischen den Bewerbern wird durch das
unabhängige Kuratorium auf der Basis einer objektiven Bewertung
sichergestellt.
5. Anträge werden von Einzelpersonen mit einer genauen Angabe
des Verwendungszweckes der Mittel gestellt.
6. Bei Teilbezuschussung eines Projektes muss aus dem Antrag die
Gesamtfinanzierung ersichtlich sein.
7. Die Mittel dienen nicht der personellen Ausstattung in dem Institut/der
Klinik des Antragstellers.
8. Die NEUE GRUPPE vergibt
auch Auslandsstipendien und Reisekostenstipendien in Höhe bis
zu € 5.000 auf der Grundlage eines Finanzierungsplanes. Die
Zahl der jährlich gewährten Stipendien richtet sich nach
der finanziellen Ausstattung des Wissenschaftsfonds.
9. Das Stipendium dient als Beihilfe zu einem Auslandsaufenthalt
gezielter wissenschaftlicher Forschung. Dabei sollen insbesondere
Kontakte zu maßgeblichen Vertretern der ausländischen
Wissenschaft mit dem Ziel geknüpft werden, die Verbreitung
der deutschen Wissenschaft im Ausland zu fördern.
10. Die Zuwendung durch die NEUE
GRUPPE darf einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe
oder für die Bestreitung des Lebensunterhaltes und die Deckung
des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen.
Den Nachweis hat der Stipendiat zu erbringen.
11. Es dürfen für die NEUE
GRUPPE keine Folgekosten entstehen.
12. Das Kuratorium ist berechtigt nachzuprüfen, ob die Voraussetzung
für den zweckgestifteten Einsatz der Mittel gegeben ist.
13. Über die Verwendung der Mittel ist Rechenschaft abzulegen.
14. Des Stipendiat ist verpflichtet spätestens nach Ablauf
des Stipendiums eine ausführlichen Abschlussbericht dem Präsidenten
der NEUEN GRUPPE vorzulegen.
Übersteigt die Dauer des Stipendiums die Zeit eines Jahres,
so müssen jährliche Zwischenberichte vorgelegt werden.
Wird die Berichtspflicht nicht erfüllt, so kann der Vorstand
der NEUEN GRUPPE eine Rückzahlung
der zur Verfügung gestellten Mittel verlangen.
15. Grundsätzlich sollen wissenschaftliche Resultate, die
im Rahmen des NEUE GRUPPE-Stipendiums
erarbeitet wurden, publiziert werden. Der Stipendiat verpflichtet
sich, einen Hinweis auf das Stipendium der NEUEN
GRUPPE in den entsprechenden Publikationen anzubringen und
jeweils ein Belegsexemplar dem Präsidenten der NEUEN
GRUPPE zuzustellen. Ebenfalls verpflichtet sich der Geförderte,
eine Veröffentlichung in den NEUE
GRUPPE-Nachrichten zu publizieren.
16. Über die Gewährung eines Stipendiums beschließt
der Vorstand der NEUEN GRUPPE
auf Vorschlag des Kuratoriums des Wissenschaftsfonds. Die Entscheidung
des Vorstands ist unanfechtbar. Für alle im Zusammenhang mit
dieser Vergabe entstehenden Streitfragen wird der ordentliche Rechtsweg
ausgeschlossen.
Textdokument zum
Downloaden und Ausdrucken
Antrag auf Gewährung eines Stipendiums aus dem
Wissenschaftsfonds der NEUEN GRUPPE
Der Antrag muss die im Folgenden beschriebenen Punkte beinhalten:
I. Antragsteller
Name, Vorname:
.Akademischer Grad:
Institution:
Dienstadresse:
Telefon:
Fax:
• Bisherige berufliche Tätigkeit
• Publikationsliste (kategorisiert
nach wissenschaftlichen Originalarbeiten,
Überichtsarbeiten und Fortbildungspublikationen)
• Liste von Vorträgen (kategorisiert
nach wissenschaftlichen Vorträgen,
und Fortbildungsvorträgen und –kursen)
II. Genaue Beschreibung des zu unterstützenden
Vorhabens
Bei Reisen und Auslandsaufenthalten : Ziel und Zweck
der Reise; Zeitpunkt, Reiseplan usw. ggf. ist der Ort zu begründen
(bei Forschungs-/Fortbildungs-aufenthalten).
Bei Forschungsvorhaben ist analog zu einem DFG-Antrag vorzugehen,
d.h. das Vorhaben ist wissenschaftlich zu begründen (mit Lit.
Nachweis) und es sind die eigenen Vorarbeiten hierzu aufzulisten.
Ein Versuchsplan ist zu definieren, inkl. Zeitplan. Wenn erforderlich
ist ein Votum einer Ethikkommission beizulegen.
Bei Antrag auf Teilförderung ist die Drittförderung nachzuweisen.
III. Gewünschte Fördermittel
Entsprechend des Vorhabens sind die geplanten Ausgaben detailliert
anzugeben. Nach Möglichkeit sind Kostenvoranschläge von
Firmen und Reisebüros beizulegen
IV. Erklärung
Der Unterzeichnende …….......................................................................................
erklärt, dass er/sie die Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln
aus dem Wissenschaftsfond der NEUEN GRUPPE gelesen und verstanden
hat.
Ein Antrag auf Finanzierung dieses Vorhabens wurde bei keiner anderen
Stelle eingereicht. Sofern ein solcher Antrag gestellt wird, unterrichte
ich die NEUE GRUPPE unverzüglich über die Entscheidung.
Ort, Datum ................................... Unterschrift: ......................................................
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